Hauchdünne Abstimmung beendet Diskurs

Mit hauchdünner Mehrheit haben die Katholiken im Kanton Schwyz an der Volksabstimmung vom 30. Juni dem Beitritt zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) zugestimmt.

6791 der abstimmenden Schwyzer Katholiken befürworteten dabei den Beitritt zur RKZ. Das entspricht einer sehr knappen Mehrheit von 50,5 Prozent. 6664 der Abstimmenden lehnten den Beitritt ab, teilte die römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz mit. Die Stimmbeteiligung betrug gemäss Mitteilung lediglich 20 Prozent. «Wir sind erleichtert», sagte Werner Inderbitzin, Präsident des Kirchenvorstands der Schwyzer Kantonalkirche gegenüber kath.ch. Ein knappes Ergebnis habe man zwar durchaus erwartet, wenn auch nicht gar so knapp. «Ein Ja ist jedenfalls positiv», so Inderbitzin. Das knappe Ergebnis erklärt er sich wie folgt: Er habe festgestellt, dass vielen Leuten, sogar Seelsorgern, nicht klar gewesen sei, was die RKZ ist. «Es war einerseits schwierig zu vermitteln, was die RKZ macht.» Das habe wohl zu der sehr geringen Stimmbeteiligung geführt.

Dornenreiche Vorgeschichte

Die Volksabstimmung hat eine dornenreiche Vorgeschichte. Der Kantonskirchenrat hatte im Mai 2018 beschlossen, in die RKZ einzutreten. Dagegen ergriffen fünf Kirchgemeinden das Referendum. Eine davon, der Kirchenrat von Lachen, zog sein Referendumsbegehren im September wieder zurück, womit das Quorum von fünf Kirchgemeinden nicht mehr erreicht wurde, die für das Zustandekommen eines Referendums nötig wären. Der bereits festgelegte Abstimmungstermin wurde abgeblasen. Dagegen hatte keiner der vier Referendumsbefürworter etwas einzuwenden, der Beitritt wäre unangefochten zustande gekommen – hätten nicht der Kirchenrat Freienbach, der ursprünglich kein Referendumsbegehren gestellt hatte, sowie zwei Kirchenräte Beschwerde erhoben. Das Referendum sei rechtsgültig zustande gekommen, die Abstimmung folglich durchzuführen, forderten sie. Die Rekurskommission hiess die Beschwerde im vergangenen März gut. Zwar sei weder im kantonalen Recht noch in jenem der Kantonalkirche geregelt, ob ein Referendumsbegehren zurückgezogen werden kann. Doch hätten diverse Kantone und Landeskirchen ein Rückzugsverbot festgeschrieben, weshalb der Entscheid aufzuheben und ein Abstimmungsdatum festzulegen sei.

Finanzieller Mehraufwand

Die Schwyzer Kantonalkirche konnte der RKZ bis zur Annahme der neuen Kirchenverfassung 2014 aus rechtlichen Gründen nicht beitreten. Bislang hatte sie einen Gaststatus und bezahlte einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 145’000 Franken an die RKZ. Mit dem Vollbeitritt wird dieser Beitrag auf rund 560’000 Franken erhöht. Dieser Mehraufwand war ein Grund für das Referendum. Mit dem positiven Entscheid schliesse die Kantonalkirche Schwyz, nach 20 Jahren ihres Bestehens, die Lücke auf schweizerischer Ebene, heisst es in der Mitteilung der Kantonalkirche weiter. «Die Mehrheit der Schwyzer Katholikinnen und Katholiken sahen ein, dass die Aufgaben der katholischen Kirche auf schweizerischer Ebene solidarisch mitgetragen werden sollen.»

sda/Ueli Abt/kath.ch/Red. (16.07.19)

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Blick vom Friedhof des Klosters Einsiedeln im Kanton Schwyz.

Bild: pixabay.com

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