Synodensitzung der Landeskirche Thurgau

Am 24. November kamen die Synodalen der katholischen Landeskirche Thurgau zu einer Sitzung im Rathaus Weinfelden zusammen. Sie verabschiedeten das Budget und genehmigten zwei neue Stellen in der Rehaklinik Dussnang und im Bereich Palliative Care. Intensiv diskutierten die Anwesenden über Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche Schweiz.

Das Budget 2024, das der Versammlung ausführlich erklärt wurde, weist ein Defizit von CHF 387'500 auf, welches durch Mittel aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden soll. Es wurde beantragt, den Zentralsteuerfuss unverändert bei 4.0 Steuerprozenten zu belassen. Die 71 Kirchenparlamentarier*innen nahmen beide Anträge ohne Rückfragen einstimmig an. 

Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch
Deutlich intensiver diskutierten die Synodalen die Resolution zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Vor allem die Forderung, die Geldzahlung an das Bistum einzufrieren oder zu verweigern, unterstützten nicht alle. Nach einer halben Stunde einigten sie sich auf eine Schlussfassung. Die Synode erwartet von allen Beteiligten, dass mit grösster Entschlossenheit nicht nur in einzelnen Missbrauchsfällen gehandelt wird, sondern dass auch auf struktureller und systemischer Ebene Konsequenzen gezogen werden, um weiteren Missbrauchsfällen vorzubeugen. Unter anderem hält die Synode fest, dass sie den Kirchenrat in seiner Entschlossenheit darin unterstützt, «sexuellem Missbrauch entgegenzutreten und dazu konkrete Massnahmen auch auf organisatorischer und struktureller Ebene vorzunehmen bzw. von der Bischofskonferenz zu fordern». Es wird verlangt, «dass unabhängige Strukturen geschaffen werden, damit Missbrauchsfälle in jedem Fall nach eidgenössischer und kirchlicher Strafverfolgung beurteilt werden». Zudem wird der Kirchenrat gebeten, «Möglichkeiten zu prüfen, um gegebenenfalls finanzielle Massnahmen zu ergreifen, falls die notwendigen Schritte zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs nicht unternommen werden oder diese zusätzliche Unterstützung benötigen». Der Präsident der Synode, Thomas Merz, unterstrich nach der einstimmigen Annahme: «Als Vertreter*innen des Kirchenvolks setzen wir mit dieser Resolution ein klares Zeichen gegen sexuellen Missbrauch. Wir unterstützen damit den Kirchenrat, der sich stark für griffige Massnahmen und strukturelle Änderungen einsetzt.»
Bereits im November 2018 hatte die Thurgauer Synode Bischof Felix Gmür die Resolution «Für eine glaubwürdige Kirche» übergeben. Adressat der Resolution war die Versammlung der Präsidenten der Bischofskonferenzen, die im Februar 2019 zum Thema «Schutz von Minderjährigen» in Rom tagte. Der Bischof von Basel wurde darin aufgefordert, fünf Massnahmen zu vertreten, die der Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld und zum Schutz vor neuen Gewaltakten dienen sollen.

Ausbau in der Klinikseelsorge
In der Rehaklinik in Dussnang soll der bisherige priesterliche Beistand durch eine neue Seelsorgestelle ausgebaut werden. Für die Stelle ist ein Pensum von 20 Prozent vorgesehen. Neben der Seelsorge für Patient*innen soll auch ein Angebot für Angehörige und Mitarbeitende entstehen. Zudem wurde eine Anstellung im Bereich Palliative Care für die beiden Kantonsspitäler beschlossen. Die evangelische Landeskirche Thurgau hat eine Spitalseelsorgerin im Spital Münsterlingen angestellt, welche Qualifikationen im Bereich der Palliative Care mitbringt. Neben ihrem 80-Prozent-Pensum wird sie die 10 Stellenprozente der evangelischen Landeskirche und neu auch die 10 Stellenprozente der katholischen Landeskirche übernehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Klinik- und Spitalseelsorge die Sichtbarkeit der Kirche stärkt und wesentlich dazu beiträgt, dass die Kirche in der Gesellschaft positiv wahrgenommen wird. Die Synode genehmigte beide Stellen ohne Gegenstimme.

Manuel Bilgeri, 29.11.2023


Verteilung der Kirchensteuern
Im Jahr 2022 wurden mit lediglich 0.08 % der Kirchensteuereinnahmen aus dem Kanton Thurgau die Löhne (inkl. aller Sozialversicherungsabgaben und Versicherungen) des Bischofs, des Weihbischofs und des Domdekans mitfinanziert. Mit 0.70 % der Steuereinnahmen wurden das Bischöfliche Ordinariat und mit 0.23 % die Bistumsregionalleitung St. Viktor unterstützt. An die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) flossen 0.18 % der Steuergelder. Das bedeutet, dass von 100 Steuerfranken aus dem Kanton Thurgau lediglich CHF 1.19 an das Bistum Basel bzw. die SBK weitergegeben wurden
 

Erwin Wagner, Präsident der Finanzkommission, erhielt für seine souveräne Beratung des Budgets anschliessend einen Applaus.
Quelle: Manuel Bilgeri
Erwin Wagner, Präsident der Finanzkommission, erhielt für seine souveräne Beratung des Budgets anschliessend einen Applaus.

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