Synodensitzung der Landeskirche Thurgau

An der Frühjahrsversammlung vom 12. Juni in Frauenfeld beschloss das Kirchenparlament der katholischen Landeskirche Thurgau einstimmig ein neues Finanzausgleichsgesetz. Den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2022 genehmigte die Synode ohne Gegenstimme. Der Kirchenrat stellte seine Legislaturziele für 2023-2026 vor. 

Bereits zu Sitzungsbeginn meinte Synodenpräsident Prof. Dr. Thomas Merz, der Finanzausgleich und die Jahresrechnung 2022 seien besonders relevant. Seit einiger Zeit bestand das Vorhaben, den Finanzausgleich der katholischen Kirchgemeinden zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung der Landeskirche sowie dem Landeskirchengesetz im Jahr 2022 gab es einen weiteren Anlass, den bestehenden Finanzausgleich anzugehen. So gibt es statt bisher fünf nunmehr drei relevante Komponenten zur Berechnung des Finanzbedarfes einer Kirchgemeinde: die Kosten pro Kopf, ein pauschaler Immobilienbeitrag zum Unterhalt von Sakralgebäuden sowie die Kosten für notwendige Investitionen. Eine Kirchgemeinde erhält Finanzausgleichszahlungen, wenn ihr Finanzbedarf höher ist als ihre Einnahmen. Daneben muss als neues Kriterium ihr Anlagendeckungsgrad 1 unter 200 Prozent liegen. Der Anlagendeckungsgrad 1 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens mit Eigenkapital finanziert sind. Dadurch können Rückschlüsse über die Bilanzverhältnisse gezogen werden. Dies führt zu mehr Gerechtigkeit beim Finanzausgleich, da diese Finanzkennzahl unabhängig von der Grösse einer Kirchgemeinde ist und für alle Kirchgemeinden gleichermassen gilt. Die 75 Synodalen nahmen einstimmig das neue Finanzausgleichsgesetz der katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau an, das nun per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Rechnung und Jahresbericht 2022
Die vorgelegte Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 96'175. Blickte man Anfang 2022 noch optimistisch in ein coronafreies Jahr, so sind die Erwartungen mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine schnell gedämpft worden. Entsprechend schlug sich dies auf den Finanzmärkten nieder und die Landeskirche hat sogenannte nicht realisierte Kursverluste zu verzeichnen: Die an der Börse gehandelten Wertschriften unterliegen Kursschwankungen und dies kann dazu führen, dass ein Wertschriftenportfolio zu einem bestimmten Stichtag tiefere Kurse als zum Zeitpunkt des Kaufes aufweist. Da jedoch keine Wertschriften verkauft wurden, sind die Verluste nicht realisiert worden, sie müssen jedoch buchhalterisch abgebildet werden. «Der Verlust ist ein Schönheitsfehler, der nicht überbewertet werden darf aufgrund der Buchverluste», so Erwin Wagner, Präsident der Finanzkommission. Und meint weiter: Der Kirchenrat und seine Mitarbeitenden gingen kostenbewusst mit den Geldern der Landeskirche um. Die Synodalen genehmigten die Jahresrechnung 2022 sowie den Jahresbericht ohne Gegenstimme. Ferner wurde der Aufwandüberschuss dem Eigenkapital entnommen und die aufgelöste Vorfinanzierung von CHF 74'175 für die Datenbank zur Adressverwaltung dem Eigenkapital zugewiesen. 

Legislaturziele des Kirchenrates
Kirchenratspräsident Cyrill Bischof stellte den Synodalen die Ziele für die Legislaturperiode 2023-2026 vor. Insgesamt 15 Ziele hat sich der Kirchenrat gesetzt. Darunter ist die Erarbeitung von Leitsätzen für das Wirken der katholischen Kirche im Thurgau, die Stärkung der Spezialseelsorge, die Aufgabenüberprüfung der landeskirchlichen Fachstellen, die Erhöhung der Präsenz in den Sozialen Medien und die Umsetzung einer neuen IT-Strategie sowie langfristige Finanzplanungen angesichts rückläufiger Steuereinnahmen. 

Hermann Herburger/Red., 21.06.2023
 

Synodensitzung
Quelle: Hermann Herburger
Thomas Merz (am Mikrofon) und der Kirchenrat (rechts davon) während der Synodensitzung.

 

 

Erwin Wagner
Quelle: Hermann Herburger
Erwin Wagner präsentiert die Rechnung 2022.

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