Druck auf Bischof Felix Gmür durch Synoden

Die Synode der katholischen Kirche des Kantons Luzern sprach sich für eine Motion aus, die Bischof Felix Gmür dazu auffordert, die Missbrauchsfälle konsequent aufzuarbeiten. Sonst werden Gelder zurückbehalten. Auch das Büro der Synode der katholischen Landeskirche Thurgau hat eine Resolution vorgesehen. Derweil hat das Bistum Basel eine unabhängige Anwaltskanzlei mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und mit der Prüfung der Antragsgesuche auf Genugtuung beauftragt.

Am 8. November hat die Synode der katholischen Landeskirche des Kantons Luzern über eine Motion diskutiert. Diese beinhaltet mehrere Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), so eine unabhängige Untersuchungskommission, die sich möglicher Verstösse durch Schweizer Bischöfe annimmt. Weiter wird eine schweizweite unabhängige Meldestelle mit Kontrollfunktion über die eingeleiteten Verfahren gefordert. Zudem geht es um die Einrichtung eines nationalen Strafgerichtes mit Laien und Fachpersonen. Die Motion sieht auch einen Stopp der Aktenvernichtung vor. Sie fordert das Ende einer «lebensfeindlichen Sexualmoral». Der Bischof müsse ebenfalls Rechenschaft ablegen gegenüber einer Luzerner Sonderkommission. Das berichtete das SRF-Regionaljournal in einem Beitrag. Umstritten war die Forderung, ob die Synode festschreiben soll, dass sie hälftig Geld ans Bistum zurückhält, wenn sich dieses nicht um die Umsetzung der Forderungen bemüht. Über die Auszahlung dieser Gelder solle die Synode an der Herbstsession 2024 entscheiden. Die Motion wurde schliesslich mit 76 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. 

Resolution im Thurgau
Im Kanton Thurgau hat das Büro der Synode der katholischen Landeskirche eine Resolution für die Synodensitzung am 24. November ausgearbeitet. Darin wird der Entscheid begrüsst, die Vorstudie fortzuführen. Zudem wird der Kirchenrat unterstützt, sexuellem Missbrauch entgegenzutreten und konkrete Massnahmen auf organisatorischer und struktureller Ebene vorzunehmen respektive von der Bischofskonferenz zu fordern. Unterstützt werden auch die Forderungen der RKZ gegenüber der Schweizer Bischofskonferenz. Der Kirchenrat wird zudem gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, um gegebenenfalls finanzielle Konsequenzen zu ziehen, falls keine notwendigen Schritte zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch unternommen werden. 

Unabhängige Anwaltskanzlei
Am 6. November hat das Bistum Basel per Medienmitteilung verlauten lassen, dass ab Mitte November die unabhängige Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard kirchenrechtliche Voruntersuchungen durchführt und Antragsgesuche auf Genugtuung prüft. Damit soll eine grössere Unabhängigkeit als bisher gewährleistet werden. Die Abschlüsse der beiden Verfahren wird Kellerhals Carrard einer unabhängigen externen Koordinationsperson melden. Seit 2017 ist eine unabhängige externe Rechtsanwältin für das Bistum Basel als Koordinationsperson zuständig. Sie ist die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. 

kath.ch/Red., 14.11.2023
 

Mitglieder der Luzerner Synode
Quelle: zVg
Mitglieder der Luzerner Synode vom 8. November stimmen ab.

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