Solothurn, 18.8.23 (Bistum Basel). Der Beobachter warf Bischof Gmür vor, in einem Missbrauchsfall gravierende Fehler begangen zu haben – vor allem in kirchenrechtlicher Hinsicht. Dieser gesteht Verfahrensfehler ein und sieht darin «ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf». Die Stellungnahme des Bistums im Wortlaut.

«Der Bericht des Beobachter vom 18.8.2023 über mutmassliche sexuelle Übergriffe eines nigerianischen Aushilfspriesters gegenüber einer Minderjährigen und der Umgang des Bistums Basel damit schreckt auf. Er ist für das Bistum Anlass, begangene Fehler anzuerkennen, sie umgehend zu beheben und zukünftig zu vermeiden.

Der Bericht hält zutreffend fest, dass das Bistum Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. Aufgrund der Verjährung wurde diese nicht weiterverfolgt. Zudem wurde eine kirchliche Voruntersuchung eingeleitet.

Diese Voruntersuchung ist noch kein Strafverfahren, sondern prüft, ob genügend Hinweise vorliegen, um ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen.

Der damalige Voruntersuchungsführer war der Meinung, dass dies nicht der Fall sei. Er ging fälschlicherweise davon aus, dass die betroffene Person die eingereichten Dokumente unterzeichnen müsse, damit diese im Verfahren Gültigkeit hätten. Daraufhin wurde die Voruntersuchung mangels Unterschriften abgeschlossen, ohne den Fall nach Rom zu melden. Damit geschah der zweite Fehler. Denn gemäss der kirchenrechtlichen Meldepflicht hätte der Fall zusammen mit den gesamten Akten der zuständigen Behörde in Rom übermittelt werden müssen – unabhängig von der Einschätzung des Voruntersuchungsberichts, ob ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet werden soll oder nicht. Deshalb hat der Bischof die Angelegenheit nochmals überprüft, den Fehler behoben und am 4. Juli 2023 alle Akten nach Rom übersandt.

Dass es nicht gelungen ist, die korrekten Schritte umzusetzen, anerkennt der Bischof als ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf. Diese Verfahrensfehler haben der betroffenen Person zusätzlichen Schaden zugefügt. Der Bischof bedauert dies zutiefst, genauso wie die Tatsache, dass dem Recht der betroffenen Person auf einen würdigen Umgang und ein kirchenrechtlich konformes Verfahren in der Vergangenheit nicht entsprochen wurde. Der Fall wird aktuell in Rom geprüft, damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfährt.»

Bistum Basel/Red.

 
""
Quelle: © Bistum Basel
Bischof Gmür gesteht Fehler im Umgang mit einem Missbrauchsfall ein.
 
 
 
 
 

Kommentare

+

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.