Infos zu den anstehenden Kirchenwahlen

2022 ist für die katholischen Kirchbürger*innen im Thurgau ein grosses Wahljahr: Im Frühjahr wird über die Besetzung der Synode und der Behörden in den Kirchgemeinden abgestimmt. Zudem ist vorgesehen, dass sich Pfarrer und Gemeindeleiter*innen der Wahl stellen. Urs Brosi, Generalsekretär der katholischen Landeskirche Thurgau, fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Am 1. Januar 2022 treten die neue Verfassung der Landeskirche und die beiden Gesetze für die Landeskirche bzw. die Kirchgemeinden in Kraft. Was hat sich dadurch für die anstehenden Wahlen geändert?

Die ausländischen Katholik*innen erhalten automatisch das Stimm- und Wahlrecht, sofern sie über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen (Ausweis B oder C). Damit vergrössert sich die Zahl der Stimmberechtigten von bisher 48'000 auf schätzungsweise 60'000.

Welche Neuerungen ergeben sich speziell für die Wahl der Synodenmitglieder?

Die Synode wird kleiner: Bislang hatte sie 94 Mitglieder, neu sind 81 Sitze zu besetzen. Die Wahlkreise werden von elf auf fünf reduziert; sie werden in Anlehnung an die fünf Kantonsbezirke definiert, wobei die Kirchgemeinden eines Pastoralraums zu demselben Wahlkreis gehören. Neu gibt es fünf Wahlkreisvorsitzende; diese sind unter anderem auch für die Wahlvorschlagslisten zuständig.

Was hat sich hinsichtlich der Wahlen der Kirchenvorsteherschaften geändert?

Es gibt eine Angleichung an das System der politischen Gemeinden: Die Kirchenvorsteherschaften heissen neu Kirchgemeinderäte. Die Kirchgemeindepräsident*innen werden direkt gewählt und müssen nicht mehr zuerst als Mitglied des Kirchgemeinderats gewählt werden. Zudem wählt nicht mehr das Volk die*den Kirchenpfleger*in, sondern der Kirchgemeinderat entscheidet, welches Mitglied das Ressort Finanzen führt. Für die operativen Aufgaben im Bereich Rechnungs- und Personalwesen soll der Kirchgemeinderat eine*n Verwalter*in anstellen. 
Mitarbeitende der Kirchgemeinde dürfen weiterhin nicht in den Kirchgemeinderat gewählt werden. Neu gilt aber eine kleine Toleranz: Wie bei der Schulgemeinde wird ein Beschäftigungsgrad bis maximal 15 Prozent toleriert. Der gewählte Pfarrer oder die Gemeindeleitung zählt nicht mehr zur Mindestzahl von fünf Kirchgemeinderäten, sondern erhöht deren Mitgliederzahl um einen Sitz.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um für die Synode oder eine Kirchgemeindebehörde zu kandidieren?

Wählbar ist, wer katholisch und mindestens 18 Jahre alt ist und in einer thurgauischen Kirchgemeinde wohnt. Wie eingangs erwähnt fallen neu auch ausländische Katholik*innen darunter. Neben einem grundsätzlichen Interesse an kirchlicher Arbeit sollte man eher zahlenaffin veranlagt sein; denn die Finanzen sind ein Kernelement. Aufgrund der Funktion ist es für den Kirchgemeinderat zudem von Vorteil, wenn man in einem der folgenden Bereiche eine Kompetenz einzubringen vermag: Personal, Religionsunterricht, Diakonie, Infrastruktur, Recht oder Verwaltung.

Ist die Wahl des Pfarrers bzw. die*der Gemeindeleiter*in zukünftig obligatorisch?

Nein, die Wahl der Leitung der Pfarrei stellt weiterhin ein Recht dar, nicht eine Pflicht. Damit die Kirchgemeinde wählen darf, muss die Leitungsperson im Amtsgebiet wohnen, sodann müssen der Bischof, der Kirchgemeinderat und natürlich die betreffende Person mit der Wahl einverstanden sein.

Interview: Detlef Kissner, forumKirche, 4.11.21
 

Durch Wahlen können Kirchbürger*innen Personen bestimmen, die das kirchliche Leben mitgestalten.
Quelle: Detlef Kissner
Durch Wahlen können Kirchbürger*innen Personen bestimmen, die das kirchliche Leben mitgestalten.

Kommentare

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Julius Gmeinwieser

19.01.2022, 19:41

Hallo,

danke erstmal, dass ich als Ausländer auch wählen darf.

Heute habe ich die Briefwahlunterlagen erhalten. Leider wird nicht angegeben, wie viele Stimmen man abgeben darf. Bitte helfen Sie mir, es ist nur noch bis zum 11.02. Zeit!!!!

Katholische Grüße
J.Gmeinwieser
Manuel Bilgeri, Kommunikation

20.01.2022, 8:18

Guten Tag Herr Gmeinwieser
Bei der Wahl der Synode sind die Sitze pro Wahlkreis angegeben (Synodalen / Ersatzmitglieder). Sie dürfen Namen streichen und andere Namen hinzufügen.

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