Zürich, 17.8.23 (kath.ch). Ein Priester aus Nigeria hat eine Minderjährige in den 1990er-Jahren jahrelang missbraucht. Die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz hat die Frau inzwischen als Opfer anerkannt und entschädigt. Nicht so der zuständige Bischof von Basel. Der Beobachter ortet grobe Fehler im Handeln von Felix Gmür.

2019 habe die Frau die Übergriffe dem Bistum Basel mitgeteilt, heisst es im aktuellen Beobachter-Beitrag «Wie Bischof Gmür einen Priester schützt». Darauf habe die Genugtuungskommission die Übergriffe als «schwerwiegenden Fall» eingestuft und eine Entschädigung von 15’000 Franken bezahlt.
Der Bischof von Basel hingegen kommt laut dem Bericht in einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung zum Schluss: «Die erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.»

Beeidete Unschuldsbeteuerung angenommen
Zu seinem Urteil kommt der Basler Bischof, nachdem er den mutmasslichen Täter zur Rede gestellt hatte. Dieser habe eine «beeidete Unschuldsbeteuerung» abgegeben, hat der Beobachter von Felix Gmür erfahren. Die Tagebuchnotizen, welche die nun rund 40-jährige Frau dem Bistum zugesandt hatte, wurden im kirchenrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Übergriffe geschahen laut dem Bericht Mitte der Neunzigerjahre. Damals übernimmt ein Priester aus Nigeria Vertretungen in Pfarreien der Zentralschweiz. In einer macht die damals 14-Jährige Jugendliche als Ministrantin mit. Sie verbringt oft Zeit in der Kirche. Und der Priester besucht ihre Eltern.

Ministrantin erlebt Missbrauch
Zwischen 1995 und 1998 erlebt die Jugendliche mehrfachen sexuellen Missbrauch durch den Priester. Etwa beim gemeinsamen Fernsehschauen im Pfarrhaus. Beim letzten Mal ist sie 17. Realisiert habe sie erst Mitte 20, was da abgelaufen sei, sagt die Frau gegenüber der Zeitschrift. Im Sommer 2019 verständigt sie das Bistum Basel und übergibt ihre 2018 erstellten Erinnerungsnotizen sowie Kopien ihres Tagebuchs.
Bischof Gmür habe anfänglich richtig, also gemäss den kirchenrechtlichen Vorgaben reagiert, notiert der Beobachter. Er erstattet Strafanzeige, die aber wegen Verjährung der Taten nicht weiterverfolgt wird. Und er leitet eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Diese schliesst er bald ab – mit negativem Befund.

Glaubenskongregation zuerst nicht informiert
Dieser eigenständige Bischofsentscheid ist laut Beobachter nicht zulässig. «Nach einer kanonischen Voruntersuchung müssen Bischöfe seit 2001 die vollständigen Akten und ihre Beurteilung der Glaubenskongregation in Rom übermitteln», schreibt die Zeitschrift. Diese kirchenrechtliche Vorgabe habe der Bischof von Basel vorerst ignoriert. Und erst am 4. Juli dieses Jahres nachgeholt.

Sensible Daten weitergeleitet
Problematisch ist auch eine weitere Fehlhandlung des Bischofs. Dieser habe während der Voruntersuchung die Tagebuch-Kopien der Betroffenen an den nigerianischen Priester weitergeleitet – ebenso wie deren aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ein zitierter Anwalt sagt dazu: «Das ist ein krasser Verstoss gegen das Strafgesetzbuch.» Damit sei das Berufsgeheimnis verletzt worden.

Regula Pfeiffer, kath.ch/Red.

 
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Quelle: © Bistum Basel
Bischof Gmür wird vorgeworfen, einen Missbrauchsfall nicht an den Vatikan gemeldet zu haben.
 
 

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