Wo sind die Grenzen der Intensivmedizin?
Theologische EthikViele verdanken der Intensivmedizin ihr Leben: Seien es Unfallopfer oder Patienten, die eine komplizierte Operation benötigen. Sie alle hätten ohne die «Apparatemedizin» nicht überlebt. Intensivtherapie ist deshalb zu Recht ein wichtiger Bestandteil unserer Spitzenmedizin geworden.
In der Öffentlichkeit kursiert freilich oft ein anderes Schreckensbild der Intensivmedizin, nämlich die Vorstellung, in den letzten Lebenstagen an Schläuchen und Maschinen zu hängen, die das Leid nur verlängern und den Patienten daran hindern, in Würde sterben zu dürfen. Auch wenn wir hoffen, nie in eine solche Situation zu geraten, ist es doch gut, rechtzeitig als Gesunder zu überlegen, welche Nebenwirkungen aufwändiger Therapien man am Ende des Lebens ertragen möchte und welche nicht. Dies ist für den behandelnden Arzt eine Orientierung, enthebt ihn aber nicht von einer sorgfältigen Diagnose und von einem Handeln nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Wohls des Patienten. Dabei ist immer auch zu bedenken, dass der Patient im Ernstfall vielleicht auch anders entscheiden könnte. Ist der Behandlungsabbruch auch medizinisch angezeigt, weil keine Chance auf eine Besserung mehr besteht, sondern der bereits eingesetzte Sterbeprozess um einige Tage verzögert und Leid verlängert würde, so stellt ein vorliegendes Patiententestament für Arzt und Patient eine zusätzliche Sicherheit dar.
«Behandlungsabbruch» bedeutet in diesem Fall aber einfach, dass sich das Therapieziel ändert: Es geht fortan nicht mehr um Heilung und damit um eine Maximaltherapie, sondern um Schmerzbekämpfung und Leidensminderung durch palliativmedizinische Massnahmen. Dazu gehört ganz wesentlich auch menschliche Zuwendung. Komplizierter wird es, wenn der Behandlungsabbruch mit dem Abstellen des Beatmungsgerätes verbunden ist. Dies wird von Ärzten und Pflegenden häufig als besonders belastend empfunden, weil der Eindruck entstehen könnte, hier würde sich jemand zum Herrn über Leben und Tod aufspielen. Man sollte jedoch bedenken, dass mit künstlicher Beatmung normalerweise eine akut lebensbedrohliche Krise so lange überbrückt wird, bis der Patient wieder selbständig atmen kann. Ist dieses Therapieziel definitiv nicht mehr erreichbar, würde im terminalen Stadium eine Fortsetzung der künstlichen Beatmung nur den Sterbeprozess verlängern und oft zusätzliches Leid verursachen. Durch das Abschalten des Beatmungsgerätes wird in diesem Fall nicht der Tod des Patienten verursacht, sondern nur das künstliche Verzögern des Sterbens beendet. Deshalb unterscheidet sich dies ganz wesentlich von Euthanasie und jeder aktiven Tötungshandlung.
Markus Babo
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